Wohngeld
Um bei einem geringen Einkommen die Belastung durch anfallende
Miete zu senken und ein angemessenes, familiengerechtes Wohnen zu
sichern, gewährt der Staat in bestimmten
Fällen sogenanntes Wohngeld.
Wohngeld kann einerseits als Mietzuschuss
für Mieter bzw. Untermieter eines Zimmers
oder einer Wohnung, andererseits als Lastenzuschuss
für Eigentümer, die
ihre Eigentumswohnung oder ihr eigenes Haus selbst bewohnen,
bewilligt werden.
Die Entscheidung, ob und in welcher Höhe
Sie Wohngeld erhalten, erfolgt anhand einer Wohngeldtabelle und ist
abhängig von:
- der Zahl aller zu Ihrem Haushalt
gehörenden Familienmitglieder,
- der Höhe Ihres monatlichen
Familieneinkommens,
- der Höhe Ihrer
zuschussfähigen Miete oder Belastung.
Sofern Sie Empfänger von Leistungen der
Sozialhilfe oder der Kriegsopferfürsorge
sind, erhalten Sie das "pauschalierte Wohngeld" ohne besondere
Beantragung von der Sozialhilfe- bzw.
Kriegsopferfürsorgestelle.
Die Zahlung von Wohngeld erfolgt
grundsätzlich erst ab Beginn des Monats, in
dem Ihr Antrag eingegangen ist.
Ihr Kontakt:
Bürgermeisteramt
Niedereschach
Tel.: 0 77 28 / 648 32
Fax: 0 77 28 / 648 51
Herr Albert Bantle
Villinger Straße 10
78078 Niedereschach
E-Mail: albert.bantle@niedereschach.de
Tel.: 0 77 28 / 648 35
Fax: 0 77 28 / 648 51
Frau Jeanette Christmann
Villinger Straße 10
78078 Niedereschach
E-Mail: jeanette.christmann@niedereschach.de