Ruhestörung
Immer wieder, besonders in den Sommermonaten, erreichen uns Beschwerden oder Anfragen über Ruhestörungen. Zum Schutz der Allgemeinheit gegen Lärmbelästigung hat die Gemeinde Niedereschach eine Polizeiverordnung erlassen. In dieser Verordnung sind Regelungen über verschiedene Lärmbelästigungen enthalten. Für nähere Auskünfte in Einzelfällen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
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Polizeiverordnung vom 19. Juli 2007 (58,4 KiB) |
Ihr Kontakt:
Bürgermeisteramt
Niedereschach
Tel.: 0 77 28 / 648 30
Fax: 0 77 28 / 648 51
Herr Jürgen
Lauer
Villinger Straße 10
78078 Niedereschach
E-Mail: juergen.lauer@niedereschach.de