Nachlass
Dem Notariat als Nachlassgericht muss mitgeteilt werden, welche
Personen als
die nächsten gesetzlichen Erben in Betracht kommen. Dabei
sind die Namen und Anschriften dieser Personen anzugeben.
Auch Angaben über Art und Höhe des Vermögens, das
der/die Verstorbene
hinterlassen hat, sind dem Nachlassgericht mitzuteilen.
Diese Mitteilung dient dem Notariat als Grundlage für die
Ausstellung eines Erbscheins.
Sollte ein Erbschein benötigt werden, so ist dieser beim
Notariat III Villingen
Schwenninger Str. 2
78048 Villingen-Schwenningen
Telefon: 07721/871848
Telefax: 07721/871892
zu beantragen.