Hundesteuer
Grundlage für die Erhebung
der Hundesteuer ist die Hundesteuersatzung der Gemeinde
Niedereschach in der Fassung vom 11.11.1996.
Veranlagungsverfahren
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Beginn
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Die
Steuerpflicht beginnt sobald ein Hund im Haushalt aufgenommen und
dieser 3 Monate alt ist, und zwar am 1 Tag des darauf folgenden
Monats. |
Ende
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Die Steuerpflicht
endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Hundehaltung
beendet wird. |
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In beiden
Fällen hat der Hundehalter eine An- bzw.
Abmeldung bei der Gemeinde Niedereschach unter Angabe der
Hunderasse vorzunehmen.
Steuerbefreiungen
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- Hunde die
ausschließlich dem Schutz und der Hilfe
blinder, tauber oder sonst hilfsbedürftiger
Personen dienen. Sonst hilfsbedürftige
Personen sind, die einen Schwerbehindertenausweis mit den
Merkzeichen "B", "BL", "aG" oder "H" besitzen
- Hunde, die die
Prüfung für
Rettungshunde oder die Wiederholungsprüfung
mit Erfolg abgelegt haben und für den Schutz
der Zivilbevölkerung zur
Verfügung stehen.
- Hunde die zur Bewachung eines
Gebäudes dienen, sofern dieses mindestens
200 m Luftlinie vom nächsten bewohnten
Gebäude entfernt ist. Werden mehrere Hunde
zur Bewachung gehalten, so ist nur 1 Hund von der Steuer
befreit.
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Bitte beachten Sie, dass auch in
diesen Fällen eine Anmeldung erforderlich
ist. Die Befreiung von der Hundesteuer kann dann, unter Angabe des
Befreiungsgrundes, gestellt werden.
Steuermarken |
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Für jeden
Hund, dessen Hundehaltung im Gemeindegebiet angezeigt wurde, werden
im 2-jährigen Rhythmus Hundesteuermarken
ausgegeben. Die Steuermarken bleiben Eigentum der Gemeinde. Sie
werden zusammen mit dem Steuerbescheid automatisch versandt.
Endet die Hundehaltung, so ist die Hundesteuermarke mit der
Abmeldung der Hundehaltung
zurückzugeben.
Bei Verlust der Steuermarke erhalten Sie gegen eine
Gebühr von 2,50 Euro eine Ersatzmarke
ausgehändigt.
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Jahresbeitrag* |
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1. Hund |
96,00
€ |
jeder weitere Hund
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192,00
€
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Zwingersteuer
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288,00
€
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* Beginnt oder Endet die Steuer im
laufenden Kalenderjahr, so beträgt die
Steuer dem entsprechenden Bruchteil (nach Monaten) der
Jahressteuer. |
Ihr Kontakt:
Bürgermeisteramt
Niedereschach
Tel.: 0 77 28 / 648 26
Fax: 0 77 28 / 648 51
Herr Patrick Poros
Villinger Straße 10
78078 Niedereschach
E-Mail: patrick.poros@niedereschach.de