Führerschein / Euro-Führerschein
Seit dem 01.01.1999 gilt in der Bundesrepublik Deutschland ein
neues Fahrerlaubnisrecht, das an das EU-Recht angepasst wurde. Es
beinhaltet zum Einen die Einführung des
Euro-Führerscheins, zum Anderen die
Einführung der
EU-einheitlichen Fahrerlaubnisklassen.
Fahrererlaubnisinhaber der Klassen 2 und 3 (alt) sollten sich
Ihren Euro-Führerschein rechtzeitig vor
Vollendung des 50. Lebensjahres ausstellen lassen, damit Ihre
Fahrerlaubnis nicht in Teilbereichen
eingeschränkt wird. Bitte informieren Sie
sich im Einzellfall direkt beim Landratsamt des
Schwarzwald-Baar-Kreis.
Den Euro-Führerschein
müssen Sie persönlich
beantragen und abholen.
Bei der Abholung müssen Sie Ihren alten
Führerschein mitbringen.
Ihr Kontakt:
Bürgermeisteramt Niedereschach |
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Tel.: 0 77 28 / 648 32
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Tel.: 0 77 28 / 648 35 |
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