Kraftfahrzeug -an, -ab, -ummeldung
Folgende Vorgänge sind denkbar, wobei bis auf die Abmeldung, Stilllegung, und Verschrottung, die auf dem Rathaus möglich sind, das Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis zuständig ist:
- Zulassung eines gebrauchten Fahrzeuges, das bisher hier zugelassen war ( Kraftfahrzeug-Ummeldung )
- Zulassung eines derzeit stillgelegten Fahrzeuges, das vorher hier zugelassen war ( Kraftfahrzeug-Wiederinbetriebnahme )
- Zulassung eines gebrauchten Kraftfahrzeuges, das bisher ein auswärtiges ( deutsches ) Kennzeichen hatte ( Kraftfahrzeug-Ummeldung )
- Zulassung eines derzeit stillgelegten gebrauchten Kraftfahrzeuges, das früher ein auswärtiges ( deutsches ) Kennzeichen hatte ( Kraftfahrzeug-Wiederinbetriebnahme)
- Wiederinbetriebnahme eines Fahrzeuges durch den bisherigen Fahrzeughalter ( Kraftfahrzeug-Wiederinbetriebnahme )
- Stilllegung eines Fahrzeugs ( Abmeldung )
Ihr Kontakt:
Bürgermeisteramt Niedereschach |
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Tel.: 0 77 28 / 648 32
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Tel.: 0 77 28 / 648 35 |
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