Erziehungsgeld
Anträge auf Erziehungsgeld
können über das
Bürgermeisteramt bezogen und auch gestellt
werden. Die Anträge sind unterschrieben
direkt bei der L-Bank oder über das
Bürgermeisteramt einzureichen.
Bundeserziehungsgeld wird für 2 Jahre
gewährt (soweit die jeweiligen
Einkommensgrenzen nicht überschritten
werden), wobei für jedes Jahr ein separater
Antrag zu stellen ist. Darüber hinaus
können Sie in
Baden-Württemberg im Anschluss an das
Bundeserziehungsgeld ein Landeserziehungsgeld (ebenfalls
Einkommensgrenzen vorhanden) beantragen. Erziehungsgeld kann
rückwirkend höchstens
für 6 Monate vor Antragstellung
gewährt werden. Reichen Sie Ihren Antrag
rechtzeitig ein. Danach gibt es keine
Möglichkeit mehr, einen Antrag zu stellen
(Ausschlussfrist). Die Anträge
für das 2. und 3. Lebensjahr des Kindes
können frühestens ab
dem 9. Lebensmonat des Kindes gestellt werden.
Die L-Bank erreichen Sie wie folgt:
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Postanschrift: |
L-Bank |
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Telefon: |
0721 38330 |
Telefax: |
0721 150-3191 |
Öffnungszeiten: |
Mo. - Fr. 10.00 - 12.00 Uhr |
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Ihr Kontakt:
Bürgermeisteramt
Niedereschach
Tel.: 0 77 28 / 648 32
Fax: 0 77 28 / 648 51
Herr Albert Bantle
Villinger Straße 10
78078 Niedereschach
E-Mail: albert.bantle@niedereschach.de
Tel.: 0 77 28 / 648 35
Fax: 0 77 28 / 648 51
Frau Jeanette Christmann
Villinger Straße 10
78078 Niedereschach
E-Mail: jeanette.christmann@niedereschach.de