Ehefähigkeitszeugnis
Wenn ein deutscher Staatsbürger im Ausland heiraten möchte, verlangen manche Staaten ein Ehefähigkeitszeugnis. Dies ist beim Standesamt des Wohnsitzes zu beantragen. Es wird ausgestellt, wenn der beabsichtigten Eheschließung kein Hindernis nach deutschem Recht entgegensteht. Da die Unterlagen, die der Antragstellung beizufügen sind, je nach Einzelfall verschieden sein können, ist eine Rücksprache beim Standesamt notwendig. |
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Das Ehefähigkeitszeugnis hat vom Tag der Ausstellung an sechs Monate Gültigkeit. Für die Verwendung in bestimmten Staaten können mehrsprachige Ehefähigkeitszeugnisse ausgestellt werden. |