Auskünfte aus dem Gewerberegister
Jeder kann bei einem berechtigten Interesse Auskunft aus dem
Gewerberegister erhalten, wenn es sich um Grunddaten wie Name,
Gewerbeart, und Betriebsanschrift handelt. Das rechtliche Interesse
muss glaubhaft sein, dann kann sich die Auskunft auch auf weitere
Angaben beziehen. |
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