Ahnenforschung
Auskünfte aus den Personenstandsbüchern sind nur an die betreffende Person selbst, deren Ehegatte, Vorfahren oder Abkömmlinge möglich (Ausnahme: schriftliche Vollmacht, Behörde, rechtliches Interesse). Die Durchsicht von Personenstandsbüchern, also das Suchen von bestimmten Einträgen, ist weder dem Betroffenen und seinen Angehörigen, noch Ahnenforschern gestattet. Telefonische Auskünfte über Einträge in Personenstandsbücher dürfen nicht erteilt werden.