laufende Sozialhilfe
Neben der einmalig gezahlten Sozialhilfe, der einmaligen
Beihilfe, gibt es die Möglichkeit der laufenden, monatlich
gezahlten Sozialhilfe. Sie dient dazu, den notwendigen
Lebensunterhalt des Antragstellers und ggf. seiner
Haushaltsangehörigen zu sichern und ist von den
persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen dieser
Personen abhängig.
Die Anträge sind beim Bürgermeisteramt erhältlich
und werden nach Prüfung, zur Berechnung und ggf. Auszahlung
der Sozialhilfe, an das Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis,
Kreissozialamt, weitergeleitet.
Zur Berechnung des Ihnen zustehenden Anspruchs ist es notwendig,
dem Sozialamt folgende Unterlagen einzureichen:
- Mietnachweis
- Einkommensnachweis
- Versicherungsausgaben (nicht für KFZ)
- Vermögen
- vollständige Kontoauszüge der letzten 3 Monate
Ihr Kontakt:
Bürgermeisteramt Niedereschach
Tel.: 0 77 28 / 648 32
Fax: 0 77 28 / 648 51
Herr Albert Bantle
Villinger Straße 10
78078 Niedereschach
E-Mail: albert.bantle@niedereschach.de