Schwerbehindertenausweis
Schwerbehindert sind Personen, die einen Grad der Behinderung
von wenigstens 50% und einen Wohnsitz im Inland haben. Die
Schwerbehinderung wird mit dem Eintritt der Behinderung, nicht erst
durch Feststellung durch das Versorgungsamt, erworben. Das
Versorgungsamt in Rottweil hat auf Antrag die Behinderungen, den
Grad der Behinderung und ggf. weitere gesundheitliche Merkmale
festzustellen.
Bei mindestens 50% Schwerbehinderung erhält
der Antragsteller einen Schwerbehindertenausweis. Mit Hilfe dieses
Ausweises können die betroffenen Personen
die ihnen zustehenden Rechte nach dem Schwerbehindertengesetz (z.B.
bevorzugte Einstellung, Kündigungsschutz,
Zusatzurlaub,
KFZ-Steuerermäßigung,
usw.) in Anspruch nehmen.
Die Anträge, die direkt beim Versorgungsamt
Rottweil, Postfach 18 62, 78618 Rottweil, gestellt werden
müssen, können Sie
beim Bürgermeisteramt erhalten. Bei einem
Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis wird dieser dem
Bürgermeisteramt zur
Aushändigung
übersandt. Dort erhalten Sie dann, unter
Vorlage eines Lichtbildes für den Ausweis,
das Dokument ausgehändigt.
Ihr Kontakt:
Bürgermeisteramt
Niedereschach
Tel.: 0 77 28 / 648 32
Fax: 0 77 28 / 648 51
Herr Albert Bantle
Villinger Straße 10
78078 Niedereschach
E-Mail: albert.bantle@niedereschach.de
Tel.: 0 77 28 / 648 35
Fax: 0 77 28 / 648 51
Frau Jeanette Christmann
Villinger Straße 10
78078 Niedereschach
E-Mail: jeanette.chrsitmann@niedereschach.de