Der Bürgermeister als Leiter der Verwaltung
Der Bürgermeister ist ein gewählter Vertreter der Bürgerinnen und Bürger einer Gemeinde. Er wird für die Dauer von 8 Jahren gewählt.
Der Bürgermeister hat, neben den repräsentativen Verpflichtungen, unterschiedliche Aufgaben, die er wahrzunehmen hat.
So ist er:
- der Vorsitzende des Gemeinderats und der Leiter der Verwaltung.
- für die Vorbereitung und Umsetzung der Beschlüsse des Gemeinderats verantwortlich.
- der gesetzliche Vertreter der Gemeinde.
- der Dienstvorgesetzte der Mitarbeiter der Gemeinde.
- für die sachgerechte Erledigung der Weisungsaufgaben verantwortlich.
- Neben diesen Aufgaben kann der Gemeinderat dem Bürgermeister weitere Aufgaben übertragen.